Elektrofahrräder werden in zwei Kategorien eingeteilt, in Pedelec (als Abkürzung für Pedal Electric Cycle) und E-Bike, auch Elektrobike.
Ihr Unterschied liegt in der Kraftunterstützung.
Beim Pedelec kommt die Unterstützung des Motors nur zusätzlich zum Treten, gesteuert durch einen Bewegungssensor. Über eine Gangschaltung wird die Geschwindigkeit geregelt. Manche Modelle verfügen über eine Anfahr-, bzw. Schiebehilfe bis zu 6 km/h. Trotz einer unterstützender
Motorisierung von bis zu 25 km/h in der EU gelten sie als Fahrräder und sind zulassungsfrei, benötigen keine TÜV-Prüfung oder Führerschein und sind ohne Altersbeschränkung. E-Bikes bringen Radler auf Touren, ohne dass Sie dafür in die Pedale treten müssen z.B. über einen Gasgriff oder Gashebel. Sie können Geschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen. Ebenso gibt es Pedelec's welche bis 45km/h unterstützen beide Varianten benötigen dann ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse LE1.
Fahrrad Heilenmann Weilheim
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