PiktoAktuellBeim Ein- und Ausparken fällt es dem Fahrer oft schwer, die Maße seines Fahrzeuges und die Parklücke einzuschätzen. Hinzu kommt ein unzureichender Einblick. Das kann schnell zu einem Unfall auf dem Parkplatz führen. Besonders ärgerlich wird es, wenn nicht nur das eigene Fahrzeug sondern auch das eines Dritten zu Schaden kommt. Was in einem solchen Fall zu tun ist, klärt der folgende Text.
Gerade in Parkhäusern oder auf Supermarktparkplätzen sind Parkplätze eng bemessen. Daher müssen Autofahrer häufig enge Lücken zum Einparken nutzen. So kann es dazu kommen, dass Sie den Seitenspiegel eines anderen Fahrzeuges touchieren oder andere Parkschäden verursachen. Zwar sind diese Schäden meist nicht gravierend, dennoch entscheiden sich viele Fahrer dazu, den Schaden nicht zu melden und begehen damit Fahrerflucht nach einem Parkunfall. Dabei ist es unbedingt notwendig, den Schaden beim Besitzer des anderen Fahrzeugs zu melden.

Tun Sie das nicht, machen Sie sich strafbar. Das kann im Ernstfall schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Daher sollten Autofahrer darüber informiert sein, wie sie nach einem Parkunfall vorzugehen zuhaben.
In erster Linie sollten Autofahrer die Wartezeit einhalten. Das bedeutet, dass Autofahrer nicht einfach den Unfallort verlassen können, wenn sie bemerken, dass der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht in der Nähe ist. Stattdessen muss gewartet werden. In dieser Zeit sollten Unfallverursacher die Schäden am eigenen und fremden Auto dokumentieren. Dazu gehört es auch, Fotos von eventuellen Schrammen oder Beulen anzufertigen. Das ist vor allem wichtig, da der Geschädigte nicht auf eine Reparatur bestehen kann, die gar nicht vorhanden ist. Ist die Dokumentation der Schäden erfolgt, sollten Sie die Polizei informieren. Diese nimmt dann Ihre Kontaktdaten auf und macht den Geschädigten ausfindig.
Umgekehrt kann es auch zu dem Fall kommen, dass Sie am eigenen Auto einen Schaden feststellen. Auch hierbei ist der Gang zur Polizei von großer Notwendigkeit, vor allem wenn Sie den Unfallverursacher nicht ausfindig machen können. Bringen Sie die Schäden schnellstmöglich zur Anzeige. Da im Zweifel Zeugenaussagen sehr hilfreich sein können, sollten Sie sich an Zeugen wenden, die eventuell Aussagen zum Unfallhergang machen können. Zudem kann eine Anzeige bei der Polizei hilfreich bei der späteren Schadensmeldung sein. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass die Kaskoversicherung entstandene Schäden nicht zahlt und Sie selbst für die Kosten aufkommen müssen. Daher ist es wichtig, dass Sie ihre Unschuld und die Schäden beweisen können.
Ist der Unfallverursacher bekannt, sollten Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren. Sind die nötigen Daten bekannt, ist das in der Regel kein Problem. Schwierig wird es jedoch, wenn Sie die Daten nicht kennen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Versicherer über den Zentralruf der Autoversicherer ausfindig zu machen und erneut zu kontaktieren.
Sind beide Parteien vor Ort, ist es sinnvoll einen sogenannten Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Dieser wird von beiden Parteien vervollständigt. Die wichtigsten Daten sind:
• Name und Anschrift
• Kfz-Kennzeichen
• Versicherungsdaten
• Telefonnummern
• Tatzeitpunkt und -ort sowie Tathergang
Zusätzlich können Sie die Fahrzeugmarke und den Fahrzeugtyp eintragen. Durch das Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts müssen Sie die Polizei nicht zwangsläufig kontaktieren. Dennoch sollten Sie auch dann die Schäden dokumentieren und eine Unfallskizze anfertigen. Diese wird anschließend von beiden Parteien unterschrieben, wodurch die Vollständigkeit der Angaben bestätigt wird.
Weitere Informationen zum Thema „Parkschaden“ finden Sie hier. Zusätzlich bietet das kostenlose Ratgeberportal www.verkehrsunfall.org weitere Ratgeber, E-Books und Informationen zu Themen, wie Unfall im Ausland, Fahrerflucht oder Schuldfrage.
Verkehrsunfall.org wird von einer Vielzahl von Journalisten, Experten und Anwälten betreut. Diese sorgen dafür, dass der Leser immer auf dem neusten Stand, indem das Portal stetig ausgebaut und verbessert wird. Das Ratgeberportal wurde in einer leicht verständlichen Sprache und ohne komplizierte Rechtsklauseln verfasst, wodurch es für jedermann zugänglich gemacht wird.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet.und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.