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Einführung des Kirchheimer GutscheinSeit 2010 können Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachlohn in Form von Warengutscheinen steuerfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Dabei gilt eine Steuerfreigrenze bis zu € 44 monatlich pro Mitarbeiter.

In Kooperation mit der Stadt Kirchheim unter Teck und dem Bund der Selbstständigen (BDS) Kirchheim unter Teck e.V. planen wir für das Frühjahr 2019 die Einführung eines 44-Euro-Gutscheins, KiGu = Kirchheimer Gutschein.

Mit dem ‚KiGu‘ können Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen steuerfreien Bonus von max. € 44 pro Monat gewähren und durch ein Mehr an Netto die Motivation erhöhen. Dies ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber attraktiv, da auf den Gutschein keine Lohnnebenkosten entfallen.

Der ‚KiGu‘ bietet höchste Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann den Gutschein zum Beispiel als Bonus oder Prämie, als Dankeschön für besondere Leistungen, zum Geburtstag, bei Mitarbeiter- und Firmenjubiläen oder als Weihnachtsgeschenk einsetzen. Für besondere Anlässe wie Geburtstage und Hochzeiten dürfen zusätzlich sogar noch bis zu € 60 pro Ereignis verschenkt werden. Für Sie als Arbeitgeber fallen keine zusätzlichen Abgaben an.

Die Stückelung der Gutscheine kann in € 10, € 22, € 44 erfolgen.
Vorgehensweise: Sie bestellen Ihre benötigte Menge an Gutscheinen bei uns. Die Ausgabe in Kirchheim unter Teck erfolgt einmal monatlich gegen Vorkasse. Möglich wird auch der versicherte Versand sein.

Sie können frei wählen, ob Sie entweder ausgebendes und/oder einlösendes Unternehmen sein möchten.
Die Einlösung des ‚KiGu‘ durch Ihre Mitarbeiter erfolgt nur in teilnehmenden Betrieben.
Als einlösendes Unternehmen reichen Sie die eingelösten Gutscheine bei uns ein und erhalten den entsprechenden Gutscheinbetrag abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 2% zurück.

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