holmaden-grabungenDas Grabungsschutzgebiet Holzmaden besteht seit 1979. Esumfasst die Gemarkungen von Holzmaden, Dettingen, Notzingen, Ohmden, Kirchheim/Teck, Weilheim, Aichelberg, Boll, Dürnau, Hattenhofen, Schlierbach und Zell unter Aichelberg. Fossiliensammler müssen eine Grabungsgenehmigung einholen und sich verpflichten, wissenschaftlich wertvolle Funde, die sie in diesem Gebiet machen, dem Staatlichen Museum für

Naturkunde in Stuttgart oder dem Museum Hauff in Holzmaden anzuzeigen und sie auf Verlangen abzuliefern. Die Unkosten werden erstattet. Selbstverständlich wird auch den Amateur-Petrefaktensuchern eine angemessene Fundprämie gezahlt. Um in den Schieferbrüchen des Schutzgebietes Holzmaden Fossilien zusammeln, ist eine Erlaubnis des Landesdenkmalamts

Stuttgart, Mörikestraße 12, Tel. 0711/6472823 und die Genehmigung der Schieferbruchbesitzer nötig.

In Holzmaden Tel. 07023/2873, Fax - 4618, befindet sich eine Klopfhalde, wo Interessierte nach Versteinerungen suchen können.

Quelle: Landkreis EsslingenQuelle: Wikipedia